Feste Anlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.2.4
Definition
Aus einem oder mehreren anlagenspezifischen Bauwerkenbestehende Anlage an Land oder im Wasser.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Eine Landanlage ist eine feste Anlage an Land. Ein Leuchtturm in See ist eine feste Anlage im Wasser.