Fernwirkzentralanlage für Schifffahrtszeichen
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.5.2
Definition
Verkehrstechnische Anlage (4.0.2) für die gesammelte Darstellung der von den Schifffahrtszeichen (4.0.7) eines bestimmten Bereiches empfangenen Informationen über deren Betrieb, insbesondere Störungsmeldungen, und für die Fernsteuerung der Schifffahrtszeichen
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Auf Anforderung werden von dort schifffahrtspolizeilich oder nautisch erforderliche Steuerungsvorgänge ausgelöst.