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Fernwirkzentralanlage für Schifffahrtszeichen

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.5.2

Definition

Verkehrstechnische Anlage (4.0.2) für die gesammelte Darstellung der von den Schifffahrtszeichen (4.0.7) eines bestimmten Bereiches empfangenen Informationen über deren Betrieb, insbesondere Störungsmeldungen, und für die Fernsteuerung der Schifffahrtszeichen

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Auf Anforderung werden von dort schifffahrtspolizeilich oder nautisch erforderliche Steuerungsvorgänge ausgelöst.