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Fähranlage

Aus VV-WSV 1102

nicht : Fährstelle

Begriffsnummer

5.2.1

Definition

Anlage zum höhengleichen Kreuzen einer Wasserstraße im Zuge eines Landverkehrsweges mit einer Fähre (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Hierzu gehören auch Ketten-, Grundseil- oder Hochseileinrichtungen.