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Erste Fahrt

Aus VV-WSV 1102

nicht: Alte Fahrt

Begriffsnummer

0.5.21

Definition

Bei Herstellung einer Zweiten Fahrt eines Schifffahrtskanals verbliebene ursprüngliche Kanalstrecke, die dadurch Nebenstrecke geworden ist.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Eine Erste Fahrt wird zur Altstrecke, wenn sie für den durchgehenden Verkehr nicht mehr benötigt wird.