Aktionen

Entnahmebauwerk

Aus VV-WSV 1102

nicht : Ausleitungsbauwerk

Begriffsnummer

6.2.1

Definition

Bauwerk zur Entnahme von Wasser aus einem Gewässer für siedlungswasserwirtschaftliche, landwirtschaftliche oder industrielle Zwecke oder zur Speisung eines anderen Gewässers.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Bezugsbereich ist hier das entnommene Wasser, während bei Auslassbauwerken das entlastete Gewässer der Bezugsbereich ist.