Einleitungsbauwerk
Aus VV-WSV 1102
nicht : Mündungsbauwerk
Begriffsnummer
6.2.2
Definition
Bauwerk zur Einleitung von Wasser in ein Gewässer aus einem anderen Gewässer, aus Entwässerungsanlagen oder Entsorgungsanlagen (Abwasser, Kühlwasser u. dgl.).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Bezugsbereich ist hier das eingeleitete Wasser, während bei Einlassbauwerken das angereicherte Gewässer der Bezugsbereich ist.