Aktionen

Einleitungsbauwerk

Aus VV-WSV 1102

nicht : Mündungsbauwerk

Begriffsnummer

6.2.2

Definition

Bauwerk zur Einleitung von Wasser in ein Gewässer aus einem anderen Gewässer, aus Entwässerungsanlagen oder Entsorgungsanlagen (Abwasser, Kühlwasser u. dgl.).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Bezugsbereich ist hier das eingeleitete Wasser, während bei Einlassbauwerken das angereicherte Gewässer der Bezugsbereich ist.