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Durchlass

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

5.3.3

Definition

Kreuzungsbauwerk, in dem ein Gewässer, in der Regel mit freiem Wasserspiegel und erheblicher Einengung des Abflussquerschnitts, durch einen Damm geführt wird (vgl. DIN 4047-5, 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Abgrenzung gegen Kanalbrücke wie bei 5.3.2. Bei einer Kombination von Unterführung und Durchlass ist für die Zuordnung die größere Bedeutung maßgebend. Läuft z.B. im Durchlass noch ein Fußweg, wird dieser (als hier unselbständiges Objekt 0.1.3) Objektteil des Durchlasses (Teil IV, Bl. 18/26: 535.810).