Dienstwohngebäude
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
7.1.4
Definition
Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Dienstkräften in einer Dienst-wohnung oder Bundesmietwohnung dient.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Bei gemischter Nutzung ist keine Doppelbenennung wie „Dienst-wohn- und Dienstbürogebäude“ zu verwenden, sondern allein die Benennung nach der überwiegenden Nutzung.