Binnenwasserstraße des Bundes
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.4.2
Definition
Binnengewässer als Wasserstraße des Bundes, gegen das Küstengewässer gesetzlich abgegrenzt durch die „seewärtige Begrenzung“ (vgl. DIN 4054, § 1 Abs. 2 Satz 1 und Anlage 1 WaStrG).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Die Binnenwasserstraßen des Bundes unterscheiden sich in solche, „die dem allgemeinen Verkehr dienen“, wie sie in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 WaStrG aufgeführt sind (s. VV-WSV 14 01 Abschn. 1.4), die nicht in der Anlage 1 zum WaStrG aufgeführt sind, sondern in einem eigenen Verzeichnis als „sonstige Binnenwasserstraßen des Bundes“ (s. VV-WSV 14 01 Abschn. 1.8).