Bewegliche Brücke
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
5.1.2
Definition
Brücke, deren Durchfahrtshöhe in der Schifffahrtsöffnung durch Bewegung des Überbaus vergrößert werden kann (nach DIN 4054).
Beispiele
Beispiele : Drehbrücke, Hubbrücke, Klappbrücke.