Betriebswohngebäude
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
7.1.6
Definition
Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Betriebspersonal und/oder Unterhaltungspersonal in einer Dienstwohnung oder Bundesmietwohnung dient.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Die Benennung der Gebäude richtet sich allein nach der überwiegenden Nutzung. Betriebswohngebäude sind oft Teil einer Anlage (Teil IV, Bl. 25: .720).