Betriebswerkgebäude
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
7.1.7
Definition
Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Werkstätten/Werkräumen und/oder Lagern dient.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Die Benennung des Gebäudes richet sich allein nach der überwiegenden Nutzung : Werkstattgebäude oder Lagergebäude. Es kann auch der Oberbegriff „Betriebswerkgebäude“ verwendet werden.