Betrieblicher Hochbau
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
7.1.9
Definition
Nicht selbständig, sondern nur durch die Bindung an die Wasserstraße zweckentsprechend benutzbarer Hochbau.
Beispiele
Beispiele : Leuchtturm, Landradaranlage, Schleusensteuerhaus. (Teil IV, Bl. 9/25: 311.710), Funkturm oder Antennenmast/Antennenträger einer Verkehrszentrale (Teil IV, Bl. 15: .100).
Zusätzliche Erläuterung
Hierzu zählen auch Bauwerke, mit weniger als 50 m3 umbautem Raum für Einrichtungen der Nachrichtentechnik oder der Versorgung mit Energie oder Wasser. Aufbauten für Maschinenräume bei z.B. Wehren, Schleusen oder beweglichen Brücken zählen ebenfalls hierzu und sind im ObKat als Bestandteil des jeweiligen Objektteils, z.B. eines Wehrpfeilers (Teil IV, Bl. 5: 213.130), erfasst.