Betonnung
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.0.15
Definition
Bezeichnung von Punkten, Linien oder Wasserflächen mit schwimmenden visuellen Schifffahrtszeichen (nach DIN 4054).
4.0.15
Bezeichnung von Punkten, Linien oder Wasserflächen mit schwimmenden visuellen Schifffahrtszeichen (nach DIN 4054).