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Bereisungsschiff

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

8.3.10

Definition

Spezialschiff mit einem abgetrennten Besprechungsraum für mindestens 8 Personen, das überwiegend für Bereisungen der Wasserstraßen eingesetzt wird.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung