Bereisungsschiff
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
8.3.10
Definition
Spezialschiff mit einem abgetrennten Besprechungsraum für mindestens 8 Personen, das überwiegend für Bereisungen der Wasserstraßen eingesetzt wird.
8.3.10
Spezialschiff mit einem abgetrennten Besprechungsraum für mindestens 8 Personen, das überwiegend für Bereisungen der Wasserstraßen eingesetzt wird.