Ausweichstelle
Aus VV-WSV 1102
auch: Weichengebiet nicht: Überholstelle, Weiche
Begriffsnummer
3.2.1
Definition
Für das geordnete Begegnen oder Überholen von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer sonst dafür zu engen Wasserstraße.
auch: Weichengebiet nicht: Überholstelle, Weiche
3.2.1
Für das geordnete Begegnen oder Überholen von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer sonst dafür zu engen Wasserstraße.