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Ausweichstelle

Aus VV-WSV 1102

auch: Weichengebiet nicht: Überholstelle, Weiche

Begriffsnummer

3.2.1

Definition

Für das geordnete Begegnen oder Überholen von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer sonst dafür zu engen Wasserstraße.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung