Auslassbauwerk
Aus VV-WSV 1102
auch Freiarche, Freiwasseranlage, Leerschuss
Begriffsnummer
2.2.4
Definition
Bauwerk mit Verschluss für die Abgabe von Wasser aus einem Wasserlauf als Freiwasser (nicht nutzbarer Teil des vorhandenen Wassers) oder zur Hochwasserentlastung aus einer Stau- oder Kanalhaltung in eine andere Haltung oder in einen anderen Wasserlauf im freien Gefälle.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Bezugsbereich ist hier das entlastete Gewässer, während bei Entnahmebauwerken das entnommene Wasser der Bezugsbereich ist. Ein Auslassbauwerk eines Schifffahrtskanals kann als Einlauf in einen Düker unter dem Schifffahrtskanal ausgebildet sein. Hierzu : Auslasskanal, Umfluter, Umflutkanal.