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Anlegestelle

Aus VV-WSV 1102

auch: Schiffsanlegestelle nicht: Lände, Landestelle, Personenlände

Begriffsnummer

3.3.3

Definition

Zum Anlegen von Wasserfahrzeugen, besonders der Fahrgastschifffahrt, bestimmte Uferstelle (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung