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Altwasser

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

0.4.7

Definition

Ehemaliger Teil oder Arm eines Flusses mit stehendem Wasser, der i.d.R. bei Mittelwasserstand keine Verbindung mit dem jetzigen Flussbett mehr hat und deshalb nicht mehr Bestandteil des Flusses ist, oder ehemalige Altstrecke eines Schifffahrtskanals, die keine Verbindung zum Kanal mehr hat, oder künstlich geschaffenes Gewässer als ökologische Ausgleichsmaßnahme ohne Verbindung zu einer Bundeswasserstraße.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Regelungsbauwerke, Seitenarme, Altwasser.png



Begriffsnummer

0.5.8

Definition

Durch natürliche oder künstliche (z. B. Parallelwerk, Leitinsel) Einwirkung abgetrennter, jedoch ständig mit dem Gewässerbett verbundener Teil einer Flussstrecke oder Kanalstrecke (vgl. DIN 4047-5, 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Solche Altwasser können nicht Nebenstrecken i. S. des Identnummernsystems für Bundeswasserstraßen sein (z.B. Flachwasserzonen der Fulda und Saar). Regelungsbauwerke, Seitenarme, Altwasser.png