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Altarm

Aus VV-WSV 1102

nicht: toter Arm

Begriffsnummer

0.5.7

Definition

Durch natürliche oder künstliche Einwirkung (Absperrdamm) an einem Ende abgeschnittene Strecke eines Flusses (vgl. DIN 4047-5, 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Ein Altarm ist am offenen Ende i.d.R. bei Mittelwasserstand mit dem Fluss verbunden, ggf. nur durch eine Rohrleitung. Ein Altarm ist häufig aus einem Nebenarm entstanden. Regelungsbauwerke, Seitenarme, Altwasser.png