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Altarm

Aus VV-WSV 1102

nicht: toter Arm

Begriffsnummer

0.5.7

Definition

Durch natürliche oder künstliche Einwirkung (Absperrdamm) an einem Ende abgeschnittene Strecke eines Flusses (vgl. DIN 4047-5, 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Ein Altarm ist am offenen Ende i.d.R. bei Mittelwasserstand mit dem Fluss verbunden, ggf. nur durch eine Rohrleitung. Ein Altarm ist häufig aus einem Nebenarm entstanden.