Flussseitendamm
Aus VV-WSV 1102
auch: Stauhaltungsdamm nicht: Rückstaudamm
Begriffsnummer
1.1.5
Definition
Erdbauwerk als seitliche Begrenzung eines staugeregelten Flusses und der Mündungsstrecken von Nebenflüssen im Staubereich des Hauptflusses (vgl. DIN 4048-1, 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Der Seitendamm im Oberwasser von Staustufen ist nicht zu verwechseln mit Flussdeichen.