Erste Fahrt
Aus VV-WSV 1102
nicht: Alte Fahrt
Begriffsnummer
0.5.21
Definition
Bei Herstellung einer Zweiten Fahrt eines Schifffahrtskanals verbliebene ursprüngliche Kanalstrecke, die dadurch Nebenstrecke geworden ist.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Eine Erste Fahrt wird zur Altstrecke, wenn sie für den durchgehenden Verkehr nicht mehr benötigt wird.