Altwasser
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.4.7
Definition
Ehemaliger Teil oder Arm eines Flusses mit stehendem Wasser, der i.d.R. bei Mittelwasserstand keine Verbindung mit dem jetzigen Flussbett mehr hat und deshalb nicht mehr Bestandteil des Flusses ist, oder ehemalige Altstrecke eines Schifffahrtskanals, die keine Verbindung zum Kanal mehr hat, oder künstlich geschaffenes Gewässer als ökologische Ausgleichsmaßnahme ohne Verbindung zu einer Bundeswasserstraße.