Hohe See
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.3.9
Definition
Die Teile des Meeres, die nicht zum Küstengewässer oder zur ausschließlichen Wirtschaftszone gehören (vgl. SRÜ).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
An das Küstengewässer schließt sich die ausschließliche Wirtschaftszone an, die mit dem deutschen Festlandsockel identisch ist.