Küstengewässer
Aus VV-WSV 1102
völkerrechtlich auch: Hoheitsgewässer
Begriffsnummer
0.3.6
Definition
Gewässer zwischen der Uferlinie an der Festlandküste oder der seewärtigen Begrenzung der Binnengewässer einerseits und der Hoheitsgrenze, bis zu 12 Seemeilen von der Basislinie des Küstemeeres entfernt, andererseits (vgl. DIN 4049-3, 4054, WHG, SRÜ).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Die Definition in der WRRL weicht hiervon ab. Küstengebiet s. DIN 4049-3, 4054.