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Motorboot

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

8.3.12

Definition

Schiff ohne Laderaum oder Ladefläche, jedoch gelegentlich mit Arbeitsdeck, mit einer Ver­drängung < 15 m3 und einer fest installierten Maschinenleistung > 22 kW, das von der Bauart her keinem überwiegenden Ver­wendungszweck zugeordnet werden kann.

Beispiele

Beispiel : Aufsichtsboot eines Außenbezirks.

Zusätzliche Erläuterung

Motorboote können auch Objektteil eines anderen Wasserfahrzeugs (Teil IV, Bl. 22: .270) oder einer Anlage (Teil IV, Bl. 27: .942) sein, z.B. als Rettungsboot.