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Wasserfahrzeug

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

8.3.1

Definition

Fahrzeug - mit oder ohne Antrieb – zur Fortbewegung im Wasser, das aus einem oder mehreren schwimmfähigen Körpern besteht; Sammelbegriff für Schiffe und schwimmende Geräte.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Hierzu gehören nicht schwimmende Anlagen und Schwimmkörper wie Flöße (s. BinSchStrO, SeeSchStrO).