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Betrieblicher Hochbau

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

7.1.9

Definition

Nicht selbständig, sondern nur durch die Bindung an die Wasserstraße zweckentsprechend benutzbarer Hochbau.

Beispiele

Beispiele : Leuchtturm, Landradaranlage, Schleusensteuerhaus. (Teil IV, Bl. 9/25: 311.710), Funkturm oder Antennenmast/Antennenträger einer Verkehrszentrale (Teil IV, Bl. 15: .100).

Zusätzliche Erläuterung

Hierzu zählen auch Bauwerke, mit weniger als 50 m3 umbautem Raum für Einrichtungen der Nachrichtentechnik oder der Versorgung mit Energie oder Wasser. Aufbauten für Maschinenräume bei z.B. Wehren, Schleusen oder beweglichen Brücken zählen ebenfalls hierzu und sind im ObKat als Bestandteil des jeweiligen Objektteils, z.B. eines Wehrpfeilers (Teil IV, Bl. 5: 213.130), erfasst.