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Betriebswerkgebäude

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

7.1.7

Definition

Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Werkstätten/Werkräumen und/oder Lagern dient.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Die Benennung des Gebäudes richet sich allein nach der überwiegenden Nutzung : Werkstattgebäude oder Lagergebäude. Es kann auch der Oberbegriff „Betriebswerkgebäude“ verwendet werden.