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Dienstwohngebäude

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

7.1.4

Definition

Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Dienstkräften in einer Dienst-wohnung oder Bundesmietwohnung dient.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Bei gemischter Nutzung ist keine Doppelbenennung wie „Dienst-wohn- und Dienstbürogebäude“ zu verwenden, sondern allein die Benennung nach der überwiegenden Nutzung.