Entnahmebauwerk
Aus VV-WSV 1102
nicht : Ausleitungsbauwerk
Begriffsnummer
6.2.1
Definition
Bauwerk zur Entnahme von Wasser aus einem Gewässer für siedlungswasserwirtschaftliche, landwirtschaftliche oder industrielle Zwecke oder zur Speisung eines anderen Gewässers.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Bezugsbereich ist hier das entnommene Wasser, während bei Auslassbauwerken das entlastete Gewässer der Bezugsbereich ist.