Fähranlage
Aus VV-WSV 1102
nicht : Fährstelle
Begriffsnummer
5.2.1
Definition
Anlage zum höhengleichen Kreuzen einer Wasserstraße im Zuge eines Landverkehrsweges mit einer Fähre (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Hierzu gehören auch Ketten-, Grundseil- oder Hochseileinrichtungen.