Landradaranlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.3.9
Definition
Ortsgebundene Funkanlage zur Ortung von festen und schwimmenden Objekten als passive Ziele in einem begrenzten Abschnitt einer Seeschifffahrtsstraße mittels Radarechobildern (vgl. DIN 4054).