Aktionen

Feuerschiff

Aus VV-WSV 1102

Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr von imported>BAWiki Glossar (Edited by Wikibot)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Begriffsnummer

4.2.6

Definition

Verankerte unbemannte schiffsförmige schwimmende Anlage als Träger eines Leuchtfeuers (vgl. DIN 4054)

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Neben den leuchtfeuertechnischen Einrichtungen ist das Feuerschiff noch Träger weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen wie Nebelschalleinrichtung, Radarantwortbake.