Leuchtfeueranlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.1.9
Definition
Feste Anlage, die ein Leuchtfeuer bei Nacht - unter bestimmten Bedingungen auch am Tag - trägt und die im allgemeinen bei Tag als Körperzeichen dient (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Eine Richtfeuerlinie ist ein Anlagensystem, in dem Oberfeueranlage und Unterfeueranlage zusammenwirken. Träger eines Leuchtfeuers kann sein: ein Leuchtturm, eine Leuchtbake oder ein Leuchtpfahl (s. DIN 4054).