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Schifffahrtszeichen

Aus VV-WSV 1102

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auch: Schifffahrtszeichen-anlage, im Seebereich auch: Seezeichen

Begriffsnummer

4.0.7

Definition

Verkehrstechnische Anlage als visuelles Zeichen mit oder ohne Einrichtungen zum Erzeugen und Aussenden von Lichtzeichen, Schallzeichen und/oder Funksignalen oder Anlage zum Erzeugen und Aussenden von Lichtzeichen, Schallzeichen und/oder Funksignalen (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Da auditive Einrichtungen i.S: des ObKat nur unselbständige Objekte sind, kommen sie nur im Teil IV vor (Blatt 13, 14, 23. Hiervon zu unterscheiden sind die Zeichen, die der Tag- oder Nachtbezeichnung von Wasserfahrzeugen dienen oder die von einem Wasserfahrzeug aus gegeben werden (s. BinSchStrO, SeeSchStrO).