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Liegestelle

Aus VV-WSV 1102

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nicht: Hinterstellplatz, Liegeplatz, Übernachtungsstelle, Wartestelle

Begriffsnummer

3.2.3

Definition

Außerhalb eines Hafens zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer Wasserstraße am Ufer mit oder ohne Landzugang, wobei die Wasserfahrzeuge ganz oder teilweise im Fahrwasser liegen können (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Eine Liegestelle besteht i.d.R. aus mehreren Liegeplätzen. Schleusenkanäle/Schleusenvorhäfen erfüllen vielfach eine Schutzfunktion gegen Hochwasser. Sie können dann als „hochwassergeschützte Liegestellen“ ausgewiesen werden.