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Schwimmende Anlage

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

0.2.5

Definition

Ganz oder teilweise aus schwimmfähigen Körpern bestehende Anlage, die in der Regel nicht zur Fortbewegung im Wasser bestimmt und deshalb ortsgebunden ist (vgl. BinSchStrO, SeeSchStrO).

Beispiele

Beispiele: Landebrücke, Bootshaus, schwimmendes Schifffahrtszeichen, schwimmende Badeanstalt, schwimmende Gaststätte, Schwimmdock.

Zusätzliche Erläuterung

Schifffahrtspolizeilich gelten schwimmende Anlagen im Falle der Überführung als Wasserfahrzeuge.