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Schiffshebewerk

Aus VV-WSV 1102

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auch: Hebewerk

Begriffsnummer

3.1.2

Definition

Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe mit Förderung der Wasserfahrzeuge in einem Trog; Ausgleich des Troggewichtes z. B. durch Gegengewichte, Schwimmer, Druckkolben (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Eine Schiffshebewerksanlage kann aus einem oder mehreren Schiffshebewerken nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffshebewerksanlage gehören i. S. des ObKat auch die Hebewerksvorhäfen.