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Feste Anlage

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

0.2.4

Definition

Aus einem oder mehreren anlagenspezifischen Bauwerkenbestehende Anlage an Land oder im Wasser.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Eine Landanlage ist eine feste Anlage an Land. Ein Leuchtturm in See ist eine feste Anlage im Wasser.