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Staustufe

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

2.1.3

Definition

Anlagenkomplex an einer Fallstufe eines staugeregelten Flussabschnittes, der im Wesentlichen nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite absperrt (vgl. DIN 4048-1, 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Zu einer Staustufe können als Absperrbauwerke einzeln oder kombiniert gehören: Wehranlage ggf. ergänzt durch einen Staudamm, Wasserkraftanlage, Schiffsschleusenanlage einschließlich Schleusenvorhäfen und Bootsanlage. Abweichend von DIN 4048-1 gehört i.S. des ObKat und der DIN 4054 die Stauhaltung nicht zur Staustufe.