Strandbuhne
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
1.4.5
Definition
Quer zur Küstenlinie (Deich-, Dünen- oder Klifffuß) angeordnete Seebuhne zur Verhinderung des Sandabtreibens vom Strand durch Beeinflussung der Wellen und Brandungsströmungen (vgl. DIN 4047-2, Lüders).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Eine Strandbuhne erstreckt sich an der Tideküste etwa bis zur MTnw-Linie.