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Kanalbrücke

Aus VV-WSV 1102

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nicht: Kanalüberführung

Begriffsnummer

1.1.15

Definition

Brückenbauwerk zum Überführen eines Schifffahrtskanals oder Schleusenkanals über andere Gewässer, Verkehrswege oder Geländeeinschnitte (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Die Tragkonstruktion kann auch ein U-Rahmen sein. Im Unterschied zur Unterführung und zum Durchlass bildet bei der Kanalbrücke die Tragkonstruktion selbst das Gewässerbett.