Altarm
Aus VV-WSV 1102
nicht: toter Arm
Begriffsnummer
0.5.7
Definition
Durch natürliche oder künstliche Einwirkung (Absperrdamm) an einem Ende abgeschnittene Strecke eines Flusses (vgl. DIN 4047-5, 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Ein Altarm ist am offenen Ende i.d.R. bei Mittelwasserstand mit dem Fluss verbunden, ggf. nur durch eine Rohrleitung. Ein Altarm ist häufig aus einem Nebenarm entstanden.