Altwasser: Unterschied zwischen den Versionen
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|definition=Durch natürliche oder künstliche (z. B. Parallelwerk, Leitinsel) Einwirkung abgetrennter, jedoch ständig mit dem Gewässerbett verbundener Teil einer Flussstrecke oder Kanalstrecke (vgl. DIN 4047-5, 4054). | |definition=Durch natürliche oder künstliche (z. B. Parallelwerk, Leitinsel) Einwirkung abgetrennter, jedoch ständig mit dem Gewässerbett verbundener Teil einer Flussstrecke oder Kanalstrecke (vgl. DIN 4047-5, 4054). | ||
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[[Datei:Regelungsbauwerke, Seitenarme, Altwasser.png]] | |||
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Version vom 11. Juli 2017, 14:19 Uhr
Begriffsnummer
0.4.7
Definition
Ehemaliger Teil oder Arm eines Flusses mit stehendem Wasser, der i.d.R. bei Mittelwasserstand keine Verbindung mit dem jetzigen Flussbett mehr hat und deshalb nicht mehr Bestandteil des Flusses ist, oder ehemalige Altstrecke eines Schifffahrtskanals, die keine Verbindung zum Kanal mehr hat, oder künstlich geschaffenes Gewässer als ökologische Ausgleichsmaßnahme ohne Verbindung zu einer Bundeswasserstraße.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Begriffsnummer
0.5.8
Definition
Durch natürliche oder künstliche (z. B. Parallelwerk, Leitinsel) Einwirkung abgetrennter, jedoch ständig mit dem Gewässerbett verbundener Teil einer Flussstrecke oder Kanalstrecke (vgl. DIN 4047-5, 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Solche Altwasser können nicht Nebenstrecken i. S. des Identnummernsystems für Bundeswasserstraßen sein (z.B. Flachwasserzonen der Fulda und Saar).