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Scoping-Termin

Aus BAWiki

Definition

Der Scoping-Termin oder § 5-Termin (nach §5 UVPG) dient der Abstimmung des Untersuchungsumfangs der UVU mit dem TdV, ggf. anderen Behörden, anerkannten Vereinen und weiteren Sachverständigen und Dritten. Der Termin wird im Raumordnungsverfahren und im Genehmigungsverfahren für Off-Shore-Wind-Energieanlagen nach der Seeanlagenverordnung als Antragskonferenz bezeichnet.

Synonyme

§ 5-Termin

Abkürzungen

keine

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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