Scoping-Termin
Aus BAWiki
Definition
Der Scoping-Termin oder § 5-Termin (nach §5 UVPG) dient der Abstimmung des Untersuchungsumfangs der UVU mit dem TdV, ggf. anderen Behörden, anerkannten Vereinen und weiteren Sachverständigen und Dritten. Der Termin wird im Raumordnungsverfahren und im Genehmigungsverfahren für Off-Shore-Wind-Energieanlagen nach der Seeanlagenverordnung als Antragskonferenz bezeichnet.
Synonyme
§ 5-Termin
Abkürzungen
keine
Quellen
Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen