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Schlepper

Aus BAWiki

Definition

Schiff ohne Laderaum oder Ladefläche, jedoch gelegentlich mit Arbeitsdeck, mit Einrichtungen zur Fortbewegung anderer Wasserfahrzeuge, von Schwimmkörpern oder schwimmenden Anlagen durch Schleppen.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

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