Schifffahrtszeichen
Aus BAWiki
Definition
Anlage als visuelles Zeichen mit oder ohne Einrichtungen zum Erzeugen und Aussenden von Lichtzeichen, Schallzeichen und Funkzeichen oder Anlage zum Erzeugen und Aussenden von Lichtzeichen, Schallzeichen und Funkzeichen für die Sicherung und Erleichterung des Schiffsverkehrs sowie für den Schutz der Wasserstraße und von Anlagen an der Wasserstraße oder auf der Hohen See. Anmerkung: Im Seegebiet auch: Seezeichen. Hiervon zu unterscheiden sind die Zeichen, die der Tag- oder Nachtbezeichnung von Wasserfahrzeugen dienen oder die von einem Wasserfahrzeug aus gegeben werden.
Synonyme
Schifffahrtszeichenanlage im Seebereich; Seezeichen; Schifffahrtszeichenanlage Seebereich
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054