Aktionen

Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung

Aus BAWiki

Definition

Ein zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß FFH-RL auszuweisendes Gebiet. Nach § 10 Abs. 1 Pkt. 5. BNatSchG Gebiet, das nach gemeinschaftlicher Bewertung gemäß Anhang III der FFH-RL auszuweisen ist, jedoch vom Mitgliedstaat noch nicht rechtskräftig als Schutzgebiet ausgewiesen wurde.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


Strukturübersicht