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Gebäude

Aus BAWiki

Definition

Selbständig benutzbarer, überdachter Hochbau, der von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Bei Doppelwohnhäusern oder Reihenhäusern zählt jede Wohneinheit als ein Gebäude, dagegen kann ein Gebäude mehrere selbständige Wohnungen enthalten (z.B. Mehrfamilienhaus). Innenschutzräume sind Bestandteil eines Gebäudes.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005; Landesbauordnung (LBO) Baden Württemberg, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stuttgart 2010

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